Studienkommissionen gibt es an Fakultäten mit bis zu drei Fächern. Die StuKom ist eine Unterkommission des Fakultätsrats. Diese Kommission dient dem Erarbeiten und Weiterentwickeln von Prüfungs- und Modulordnungen. Zudem werden die Studienordnungen diskutiert und geplant. Die Beschlussvorlagen werden an den Fakultätsrat weitergegeben. Die vier studentischen Vertreter haben im Zuge dessen bereits viele Verbesserungen erstritten; wie die Einrichtung von Tutorien für Anorganische Chemie, die Installation einer eigenen Mathematik-Vorlesung nur für Biologen sowie die Zusammenfassung von Aufbau- und Vertiefungskursen. Im Kompromiss wurde so auch der Bachelor „Biowissenschaften“ konzipiert. Neuerdings ist die Studienkommission für die Vergabe eines Großteils der verbliebenen Qualitätssicherungsmittel zuständig.
Gremien
FakRat? StuKom? StuRa? Hä? So wichtig wie die Unipolitik ist, so undurchsichtig ist sie auch. Hier findet ihr eine kurze Einführung in die wichtigsten Gremien der Uni und unserer Fakultät und welche Rolle die Studenten dabei jeweils spielen.
Den Gremien der akademischen Selbstverwaltung stehen die der studentischen Selbstverwaltung gegenüber, in denen die Studierendenschaft der Heidelberger Universität über ihre Belange selbst entscheiden – unabhängig von Professoren, Mittelbau und Sonstigen. Wie in allen Bundesländern (außer Bayern) gibt es seit Juli 2012 in Baden-Württemberg wieder eine gesetzlich legitimierte Studierendenvertretung (Verfasste Studierendenschaft, VS). Im Mai 2013 hat bei einer uniweiten Wahl das Studierernden-Rats-Modell als Satzung für unsere Hochschule gewonnen und der Rat tagte zum ersten Mal im Dezember 2013. Auf dezentraler Ebene gibt es die Fachschaftsräte, die direkt von den Studenten gewählt werden.
Die Universität verwaltet sich größtenteils selbst. Dazu unterhält die Universität nach Vorgaben des Landeshochschulgesetzes von Baden-Württemberg diverse universitätsweite und dezentrale Gremien, die sich in der Regel aus Vertretern von vier Gruppen zusammensetzen: Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter (=Mittelbau), Studenten und sonstigen Mitarbeitern (=Sonstige). Jeder dieser Gruppen wählt eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern in die Gremien, wobei die Professoren stets eine maßgebende Mehrheit haben. Diese Gremien sind die sogenannten Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Es gibt dezentrale Gremien nur auf Fachebene wie der Studienkommission Biologie oder welche auf Fakultätsebene wie dem Fakultätsrat. Die Universität besteht aus 12 Fakultäten. Entscheidungen auf Fakultätsebene fallen im Fakultätsrat oder im Fakultätsvorstand. An einigen Fakultäten – z.B. der Juristischen – kann man nur ein Fach studieren, sodass die Fakultätsebene mit der Fachebene zusammenfällt. Die Fakultät Biowissenschaften fasst jedoch die Fächer Biowissenschaften bzw. Biologie, Pharmazie und Molekulare Biotechnologie zusammen. Universitätsweite Gremien sind das Rektorat, der Senat und der Aufsichtsrat. Während das Rektorat die Universität leitet, ist der Senat das zentrale beschlussfassende Gremium der Uni, welches über den Fakultäten steht. Die meisten Beschlüsse der Fakultäten müssen im Senat bestätigt werden. Der Aufsichtsrat (in Heidelberg Universitätsrat genannt) beaufsichtigt formal die Geschäftsführung des Rektorats und kann Vorschläge machen.
Der Fachschaftsrat vertritt die Interessen der Mitglieder der Studienfachschaft und führt die Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung aus. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Führung der Finanzen und die Beratung und Informierung der Studienfachschaftsmitglieder. Außerdem kann der Fachschaftsrat durch Zusammenarbeit mit den Lehrkräften auch am Lehrplan mitwirken. Die Amtszeit der fünf Mitglieder des Fachschaftsrats beträgt ein Jahr
Der StuRa ist das oberste Legislativorgan der VS und er beschließt unter anderem die Mittelverwendung und wählt Gremienmitglieder. Zum StuRa gehören Mitglieder aus den Studienfachschaften und VertreterInnen von uniweit gewählten Listen an.
Nachdem zuvor so oft von „gewählten studentischen Vertretern“ die Rede war, sollten natürlich noch ein paar Worte zum Wahlvorgang notiert werden. Jährlich sind alle Studenten dazu aufgerufen, zur Wahlurne zu gehen. Meistens beträgt die Wahlbeteiligung lediglich 15 Prozent, deswegen soll hier noch einmal eindringlichst aufgefordert werden: GEHT ZUR WAHL – JEDE STIMME ZÄHLT! Wahlen finden für den Senat, den StuRa, die verschiedenen Fakultätsräte und Fachschaftsräte statt. Auf der Senats- und StuRa-Ebene gibt es Listen politischer Hochschulgruppen, die neben studentischen auch politische Interessen vertreten.
Bei den StuRa-Wahlen findet man auch ListenkandidatInnen, die nicht von politischen Hochschulgruppen, sondern z.B. von Fachschaften wie Jura und Medizin aufgestellt werden. Unsere Fachschaft wurde in den letzten Wahlen zum StuRa in der „Fakultätsliste Biowissenschaften“ vertreten, die gemeinsam mit den Mobis und den Pharmazeuten erstellt wurde.
Der Senat ist das zentrale, übergeordnete Verwaltungsgremium der Universität. Hier werden fakultätsübergreifende Beschlüsse gefasst und etwaige Änderungen oder gar Neufassungen von Prüfungsordnungen abgesegnet. Gemäß § 19 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württembergs entscheidet der Senat nämlich über „Angelegenheiten von Forschung, […] Lehre, Studium und Weiterbildung“. Zu Haushaltsplänen wird ebenfalls Stellung bezogen. Das heißt, wenn der Fakultät für Biowissenschaften wieder einmal die beantragten finanziellen Mittel gekürzt werden, wurde dies auch im Senat oder einem seiner Ausschüsse bewilligt.
Unter Vorsitz des Rektors gehören dem Senat neben vielen Professoren auch vier studentische Vertreter an, die direkt von den Studierenden gewählt werden, um sich für eure Interessen einzusetzen.
Der SAL (Senatsausschuss für Lehre) ist ein Ausschuss des Senats. Er berät Prüfungs-, Zulassungs-, Auswahl- und Gebührenordnungen, Eignungsfeststellungssatzungen, spricht er Empfehlungen zur Vergabe des Landeslehrpreises und zur Lehre an der Uni Heidelberg aus.
Es sind die Prüfungen, die dem samt glänzenden Anschein des Studiums so manchen Schatten verleihen. Verdunkelungen ergeben sich, wenn ständige Leistungsnachweise die erhellende Idee der Freiheit zunichtemachen. Prüfungen schaffen Stress und versetzen die Studenten in ungewollte Drucksituationen, die leider unvermeidbar sind. Um das Ganze für euch etwas erträglicher zu machen, warnen wir vor Hysterie und mahnen zu Gelassenheit und im Notfall zur Kontaktierung des zuständigen Ausschusses.
Der Prüfungsausschuss (PA), befasst sich mit allen Belangen, die sich durch die Notwendigkeit von Prüfungen ergeben. Damit die fünf fakultätsangehörigen Mitglieder sowie der studentische Berater nicht ständig zusammenkommen müssen, werden eine ganze Menge von Pflichten dem Vorsitzenden des PA überstellt, der über diese Angelegenheiten selbständig entscheidet.
Alle nicht eindeutigen Fälle, besondere Entscheidungen etc. diskutiert der PA auf seinen Sitzungen. Anträge behandeln beispielsweise: Verlängerung der Grundstudienzeit sowie die als „Joker“ bezeichnete dritte Wiederholung einer Teilprüfung.
Solltet ihr also an irgendeiner Stelle im Studium steckenbleiben – aus welchen Gründen auch immer – dann lasst euch im Prüfungssekretariat beraten und stellt gegebenenfalls einen Antrag beim PA. Auch der studentische Vertreter ist für alle
Probleme dieser Art ein guter Ansprechpartner. Wer dieses Amt jeweils bekleidet, steht auf unserer Homepage: www.fsbio.de.
In unserem Fall geht es um den Großen Fakultätsrat der Fakultät für Biowissenschaften. Aus studentischer Sicht bestehen seine wichtigsten Aufgaben in der Bildung von Berufungskommissionen zur Neubesetzung von Professuren und dem Beschließen von Änderungen im Studienplan. Weitere Aufgabe sind: Erstellung von Strukturplänen, Bildung von Kooperationen mit anderen Institutionen und Erteilung von Lehrberechtigungen.
Zusätzlich besitzt der Fakultätsrat viele repräsentative Funktionen, weswegen alle Professoren der Fakultät theoretisch an den Sitzungen teilnehmen dürfen. Die tatsächlich anwesende Minderheit diskutiert mit acht Studierenden; davon momentan vier Biologen, zwei Molekulare Biotechnologen und zwei Pharmazeuten. Vor einigen Jahren wurde der ständige Tagesordnungspunkt „Bericht der Fachschaften“ realisiert, in dem wir über aktuelle Probleme und Aktionen berichten können. Dies zeugt von dem vorbildlichen und konstruktiven Dialog zwischen Studenten und Professoren an unserer Fakultät.
Eine Berufungskommission ist ein zeitweilig einberufenes Gremium zur Besetzung von Professoren- bzw. Lehrstellen. Die entsprechende Stelle wird ausgeschrieben und ein Bewerbungsverfahren durchgeführt, bis eine Rangliste mit geeigneten Kandidaten gefunden ist, über die dann im Fakultätsrat abgestimmt wird. Das Bewerbungsverfahren läuft normalerweise wie folgt ab: Die Professorenstelle wird definiert und offiziell ausgeschrieben. Bewerber müssen Vorträge über ihre Forschung halten. Nach Beratung in der Berufungskommission einigt man sich auf eine Rangliste geeigneter Kandidaten, über die dann im Fakultätsrat abgestimmt wird.